Das Kuratorium der Horst & Karin Gellert Stiftung hat die Aufgabe, den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung zu überwachen und bei der Erfüllung des Stiftungszweckes zu beraten. Das Kuratorium ernennt neue Vorstandsmitglieder.
Das Kuratorium hat mindestens 3 und höchstens 5 Mitglieder.